Allgemeine Lieferungs-, Zahlungs- und Einkaufsbedingungen

A Lieferung, Mehr- oder Minderlieferung
1. Lieferung erfolgt frei Haus des Bestellers.
2. Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig.
3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestätigten Menge sind zulässig.
4. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

B Herkunftszeichen
Die Werbeagentur Zimmer ist berechtigt, auf den Geschäftsdrucken ein Impressum anzubringen.

C Lieferzeit
1. Lieferzeiten stellen grundsätzlich annähernd einzuhaltende Vorgaben dar und beginnen mit
dem Eingang der Druckgenehmigung des Bestellers oder, falls sie nicht erforderlich ist, mit der
Auftragsbestätigung.
2. Bei Eintritt von Umständen, die von der Werbeagentur Zimmer nicht zu vertreten sind, steht es
der Werbeagentur Zimmer frei, die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung zu verschieben.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller, ohne dass ihm ein
Ersatzanspruch zusteht, berechtigt, vom Auftrag, soweit er noch nicht ausgeführt ist, zurückzutreten.
Das gleiche Recht hat die Werbeagentur Zimmer.

D Rahmenverträge mit Abrufen
1. Ruft der Kunde einen Abruf-Auftrag nicht fristgerecht ab, so ist er verpflichtet, 20 % der
Rechnungssumme als Schadenersatz zu zahlen.
2. Der Besteller hat das Recht nachzuweisen, dass der Werbeagentur Zimmer kein Schaden oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden als 20 % entstanden sei.
E Preisstellung
Zu sämtlichen Preisen tritt die derzeit geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

F Zahlung
1. Zahlung von Druckerzeugnissen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungstag mit 2 % Skonto,
innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Entwurfsleistungen sind rein netto zu zahlen.
2. Entwurfsleistungen werden bei Präsentation der Entwürfe zur Zahlung fällig. Ist ein Corporate
Design bestellt, so entfallen 2/3 des gesamten Preises auf die Basisentwürfe und sind bei deren
Präsentation zu bezahlen. 1/3 des gesamten Preises entfällt auf die Corporate Design –
Anwendungen und ist bei deren Präsentation zu bezahlen.
3. Entwurfsarbeiten sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu bezahlen.
4. Bei Stundung oder Zahlungsverzug kann die Werbeagentur Zimmer 9 % Zinsen verlangen.
Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt der Werbeagentur Zimmer vorbehalten.
5. Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung.
6. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
7. Sollte die Werbeagentur Zimmer unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit oder die
Vermögenslage des Bestellers erhalten oder gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so
kann die Werbeagentur Zimmer an laufenden Aufträgen die Weiterarbeit einstellen, sofortige
Bezahlung verlangen, und die Durchführung weiterer oder noch nicht abgewickelter Aufträge
von Vorauszahlung oder Sicherheiten abhängig machen.

G Berichtigungen
Irrtümer, die die Werbeagentur Zimmer bei der Vorlage des Angebots oder im Zusammenhang
mit der Auftragserteilung einschließlich der Preisstellung unterlaufen, berechtigen die Werbeagentur
Zimmer nach eigener Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

H Entwürfe
1. Entwürfe für Geschäftsdrucke werden in Originalgröße farbig ausgeführt. Wenn das DIN A4
Format überschritten wird, können die Entwürfe farbig im verkleinerten Maßstab ausgeführt
werden.
2. Der Besteller muss die Werbeagentur Zimmer bei der Fertigung der Entwürfe unterstützen.
Dies umfasst insbesondere: Überlassen der bisherigen Geschäftsdrucke, Werbemittel usw.,
Angabe der ungefähren Gestaltung anhand der vorgelegten Unterlagen, Information für die
Analyse, eindeutige Angabe der Änderungswünsche, falls die Entwürfe von der Werbeagentur
Zimmer geändert werden sollen.
3. Der Besteller erhält einen Entwurf. Geringfügige Änderungen des Entwurfs werden ohne
zusätzliche Kosten durchgeführt. Bei einem Corporate Design wird für den vereinbarten Preis
die vereinbarte Zahl von Basisentwürfen sowie Corporate Design Anwendungen angefertigt.
Geringfügige Änderungen an dem vom Besteller gewählten Basisentwurf und an den Corporate
Design Anwendungen werden ohne zusätzliche Kosten durchgeführt.
4. Weitere Entwürfe können nur zu den vereinbarten Preisen geliefert werden.

I Probedruck, Druckgenehmigung
1. Probedrucke werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert. Etwaige
Änderungen auf Probedrucken verursachen vom Besteller zu bezahlende Kosten.
2. Der Druck erfolgt entweder aufgrund des genehmigten Entwurfs oder des Probedrucks oder
eines Auflagendrucks aus einer früheren Lieferung. Der Besteller hat deshalb den Entwurf,
oder Probedruck oder Auflagendruck aus einer früheren Lieferung auf den gesamten Inhalt
und seine Anordnung genau durchzusehen. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten
Druckgenehmigung stehen, können nicht erhoben werden.
3. Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor Ausführung des Drucks keinen weiteren
Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche nur unverbindlich vorgemerkt
werden.

J Gewährleistung, Mängelrüge
1. Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im
verwendeten Material und durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung,
Drucksatz, Probedruck und Druck ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden und stellen
keinen Mangel dar. Außer diesen Einflüssen lassen sich, insbesondere auch durch die Hygroskopizität
des Papiers und durch maschinelles Zusammentragen endloser Papierbahnen,
sowohl in der Blatthöhe als auch in der Blattbreite Passunterschiede bis zu 1 % der Blattgröße
nicht vermeiden. Solche Abweichungen stellen gleichfalls keinen Mangel dar. Die vorgesehenen
Papiere und Papierfarben sind nur unverbindliche Richtlinien. Abweichungen, insbesondere
bei Qualität, Stoffzusammensetzung, Reißfestigkeit, Papierfarbe und Gewicht lassen sich
von den Papierfabriken von Fertigung zu Fertigung nicht vermeiden. Der Besteller kann daher
insoweit keine Gewährleistung geltend machen.
2. Geschäftsdrucke werden vor dem Versand nicht Stück für Stück, sondern stapelweise geprüft.
Sachmängel können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als 3 % der Auflage
den beanstandeten Fehler aufweisen.
3. Im Übrigen werden nachgewiesene Sachmängel nach unserer Wahl durch Neulieferung oder
Nachbesserung behoben. Sind Neulieferung oder Nachbesserung unmöglich, oder innerhalb
einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen, kann der Kunde angemessene Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
4. Offensichtliche Mängel der Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware zu rügen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels angezeigt
werden. Spätere Mängelrügen können nicht berücksichtigt werden.

K Haftungsausschluss
1. Die Werbeagentur Zimmer prüft nicht, ob Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe
gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen bzw. als Warenzeichen
schutzfähig sind. Die Werbeagentur Zimmer schließt insoweit jede Haftung auch
für mittelbare Schäden des Bestellers aus.
2. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind in J geregelt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche
sowie Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung,
unerlaubter Handlung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen
oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit, wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
beruht oder bei der Nichteinhaltung von zugesicherten Eigenschaften. Der Höhe
nach ist eine etwaige Haftung stets auf den Ersatz eines typischerweise vorhersehbaren Schadens
begrenzt.

L Eigentumsvorbehalt
1. Die Werbeagentur Zimmer behält sich an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum bis
zur Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehender Forderungen
aus Geschäftsverbindungen (auch der Nebenforderungen) vor.
2. Ist der Besteller Kaufmann, behält sich die Werbeagentur Zimmer darüber hinaus das
Eigentum auch bis zum Ausgleich sämtlicher künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung
(auch der Nebenforderungen) vor. Er ist weiter berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt hiermit die aus Weiterverkauf oder
sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen sicherheitshalber
in vollem Umfang an die Werbeagentur Zimmer ab. Die Werbeagentur Zimmer ermächtigt
den Besteller widerruflich, die an die Werbeagentur Zimmer abgetretenen Forderungen für
deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann von
der Werbeagentur Zimmer nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Der Besteller kann die Freigabe von Sicherheiten verlangen, soweit deren realisierbarer Wert
20 % der gesicherten Forderung übersteigt.
M Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen usw.
1. Die Werbeagentur Zimmer behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an
Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druckträgern, Datenträgern, Programmen
usw., wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Der Besteller oder Ersteller darf Entwürfe von der Werbeagentur Zimmer nicht vervielfältigen,
es sei denn, die Werbeagentur Zimmer stimmt schriftlich zu. Im Allgemeinen gibt die Werbeagentur
Zimmer diese Zustimmung.
3. Der Ersteller von Entwürfen verpflichtet sich, alle beauftragten Entwürfe der Werbeagentur
Zimmer auf verlangen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
4. Entwürfe, Reinzeichnungen, Filme usw. sowie Datenträger, Programme und Arbeitsblätter
bleiben Eigentum der Werbeagentur Zimmer mit Ausnahme der durch die Werbeagentur
Zimmer dem Besteller zur Vervielfältigung schriftlich freigegebenen Entwürfe.

N Datenservice
1. Datenträger und Programme, die der Besteller zur Verfügung stellt, müssen dem Betriebssystem
und den Maschinen der Werbeagentur Zimmer entsprechen und fehlerfrei sein. Anderenfalls
ist jede Haftung der Werbeagentur Zimmer ausgeschlossen.
2. Die Werbeagentur Zimmer gewährleistet, dass alle wesentliche Arbeitsunterlagen und Datenträger
sorgfältig aufbewahrt und vertraulich behandelt werden. Die Aufbewahrungspflicht endet
einen Monat nach der Mitteilung, dass die Arbeiten oder Teilarbeiten abgeschlossen sind,
spätestens einen Monat nach Beendigung des Teilauftrages oder des Auftrages.
3. Außerhalb der Geschäftsräume der Werbeagentur Zimmer geht der Transport der Arbeitsunterlagen,
Datenträger und Programme auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
4. Für Ersteller von Entwürfen, die von der Werbeagentur in Auftrag gegeben werden, gilt, dass
dieser der Werbeagentur Zimmer alle gewünschten Daten, die im Zusammenhang mit dem
Entwurfs- oder Druckaufbereitungsauftrag in Verbindung stehen, zur Verfügung gestellt werden
müssen.

O Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Erstellers
1. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Geschäftspartnern ist ausgeschlossen,
gleichgültig zu welchem Zeitpunkt ein Hinweis auf solche Bedingungen erfolgt, oder
solche Bedingungen ausgehändigt werden. Für alle erteilten Aufträge an die Werbeagentur
Zimmer – auch künftigen – gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
2. Alle Lieferanten der Werbeagentur Zimmer stimmen der Kundenschutzbestimmung zu. Sie
verpflichten sich keine geschäftliche Beziehung zu Kunden der Werbeagentur Zimmer anzugehen,
bei deren Projekten sie mitgearbeitet haben.
3. Bei einer Verletzung der Vertragspflicht wird der Lieferant entsprechend auf Schadensersatz
verklagt.

P Sonstiges
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Werbeagentur Zimmer.
2. Gerichtsstand ist Hagen, soweit der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlichen-rechtlichen Sondervermögens ist.
3. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Besteller gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie von der Werbeagentur Zimmer
schriftlich bestätigt werden.
5. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im
Übrigen nicht.